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JENTAX Steuerkanzlei
Dipl.-Kfm. Univ. Lutz Scherf
Steuerberater
August-Bebel-Straße 9
07743 Jena
Telefon: 03641/35 26 0
Fax: 03641/35 26 29
E-Mail: info@jentax.de

Dipl.-Kfm. Univ. Lutz Scherf JENTAX Steuerkanzlei, 07743 Jena, August-Bebel-Str. 9

Steuer-Termine

Datum Steuern 
10. September 2010
Zahlungs-Schonfrist: 13. September 2010  
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer  
11. Oktober 2010
Zahlungs-Schonfrist: 14. Oktober 2010  
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer  
10. November 2010
Zahlungs-Schonfrist: 15. November 2010  
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer  
15. November 2010
Zahlungs-Schonfrist: 18. November 2010  
Gewerbesteuer
Grundsteuer  
10. Dezember 2010
Zahlungs-Schonfrist: 13. Dezember 2010  
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer  

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

Neuregelung für Scheckzahler ab dem 01.01.2007: Zahlungen per Scheck gelten ab dem 01.01.2007 erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007).

Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

Alle Angaben ohne Gewähr