Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
12. April 2010 Zahlungs-Schonfrist: 15. April 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10. Mai 2010 Zahlungs-Schonfrist: 14. Mai 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
17. Mai 2010 Zahlungs-Schonfrist: 20. Mai 2010
Gewerbesteuer
Grundsteuer
10. Juni 2010 Zahlungs-Schonfrist: 14. Juni 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
12. Juli 2010 Zahlungs-Schonfrist: 15. Juli 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10. August 2010 Zahlungs-Schonfrist: 13. August 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
16. August 2010 Zahlungs-Schonfrist: 19. August 2010
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme
am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung
oder die Zahlung per Scheck.
Neuregelung für Scheckzahler ab dem 01.01.2007: Zahlungen per Scheck gelten ab dem
01.01.2007 erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als
rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens
drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO
i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007).
Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht
abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist
hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die
angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.